13.06.2020: Wiederbeginn des Unterrichts nach den Pfingstferien
Am 15. Juni ist es endlich soweit. Denn ab diesem Tag dürfen wir auch unsere Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 wieder im Unterricht begrüßen.
Damit der Wiederbeginn auch wie geplant gelingen kann, gilt es besonders die notwendigen Regelungen zu beachten:
Wir freuen uns auf euch!
19.05.2020: Abfrage Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (Klassenstufen 5-10)
Falls Ihre Tochter / Ihr Sohn entweder zum Personenkreis mit relevanten Vorerkrankungen zählt oder mit anderen Menschen mit relevanten Vorerkrankungen (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern) in häuslicher Gemeinschaft lebt, so entscheiden bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Eltern (bei Volljährigen die Schüler selbst), ob sie am Präsenzunterricht nach den Pfingstferien an der Schule teilnehmen.
Für den Fall, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn zu einer dieser Gruppen zählt, bitten wir Sie um Rücksendung des beigefügten Formulars bis spätestens Montag, 25. Mai 2020. Trifft dies nicht zu, ist keine Rückmeldung erforderlich.
Genaue Informationen zur Organisation und zum Ablauf des Präsenzunterrichts nach den Pfingstferien folgen in Kürze.
VPE plant Erstattung der VPE-Schüler-Abos für Juni und Juli 2020
Weitere Informationen hierzu in der Pressemitteilung VPE
03.05.2020: Maßnahmenkatalog und Verhaltensregeln im Schulhaus / Hinweise zu Bussen und Bahnen
Wir tragen einen Mund-Nase-Schutz im Schulhaus. Diese und weitere Verhaltensregeln (Eingänge – Laufwege – Pausenbereiche – erweiterte Hygienemaßnahmen, etc.) findet ihr im angehängten Schreiben.
Hinweise für das Bus- und Bahnfahren findet ihr in der Pressemitteilung des VPE. Detaillierte Informationen zu den Linienfahrplänen und zu speziellen Schüler-Einsatzwagen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.pforzheimfaehrtbus.de/fahrinfo/stadtverkehr
23.04.2020: Neue Infos zum Unterrichtsbeginn der Kursstufe / Abfrage Risikogruppe
- Informationsschreiben der Schulleitung (23.04.2020)
- Abfrage Risikogruppe Schüler (Rückmeldung bis 29.04.)
- KS1: Infos zum Wiederbeginn des Unterrichts
- KS2: Infos zum Wiederbeginn des Unterrichts
17.04.2020: Wie geht es nach den Osterferien weiter?
- Ab Montag, 20. April, beginnt wieder der reguläre „digitale Hausunterricht“, d.h. alle Schülerinnen und Schüler werden von ihren Lehrkräften wie schon vor den Osterferien mit entsprechenden Materialien versorgt.
- Ab dem 4. Mai beginnt für die Kursstufe 1+2 wieder der reguläre Unterricht in der Schule. Wie dieser genau organisiert wird, ist im Moment noch nicht geklärt. Wir bitten hier noch um etwas Geduld.
- Klausurennotfallplan:
- KS1: Hier wird in Kürze ein modifizierter Klausurenplan erstellt und zur Verfügung gestellt. Pro Fach wird im 2. Halbjahr nur eine Klausur geschrieben, unabhängig davon, ob es sich um einen 2-, 3- oder 5- stündigen Kurs handelt.
- KS2: Da der Unterricht erst zwei Wochen vor den schriftlichen Prüfungen wieder regulär aufgenommen wird, können in dieser Zeit keine Klausuren geschrieben werden. Ob es nach den Pfingstferien die Möglichkeit gibt, noch die eine oder andere Klausur unterzubringen, bleibt abzuwarten.
- weitere Infos:
- bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 sind alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen untersagt (das betrifft auch den Wandertag am Ende des Schuljahres sowie das Kollegen-Grillen)
- für das kommende Schuljahr sollen noch keine neuen Veranstaltungen geplant werden.
28.03.2020: Abiturprüfungen – neue Termine stehen fest
23.03.2020: Verschiebung der Abiturprüfungen / weitere Infos
- Schriftliches Abitur: ab 18. Mai 2020
- Mündl. Abitur: voraussichtlich 20. Juli 2020
- Absage aller außerunterrichtlichen Veranstaltungen bis Schuljahresende
- Schreiben der Schulleitung (23.03.2020)
- Schreiben Ministerin Eisenmann (Verschiebung zentraler Prüfungen, 20.03.2020)
19.03.2020: Bestätigte Corona-Fälle / Neue Informationen vom Gesundheitsamt Pforzheim
Weitere Informationen und Handlungsanweisungen finden Sie hier…
- Schreiben der Schulleitung (18.03.2020)
- Information des Gesundheitsamtes
- Merkblatt für ambulante COVID-Verdachtsfälle
UPDATE 15.03.2020 (19.20 Uhr): Hebel-Gymnasium vorsorglich ab Montag geschlossen!
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Stadt Pforzheim .
- Der bereits seit Freitag bekannte Handlungsleitfaden tritt ab 17.03.2020 in Kraft!
- Die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schüler/innen erfolgt dann über den Untis Messenger. Auf diesem Weg erhalten die Schüler/innen auch ihre Arbeitsaufträge und besprechen die Lösungen. Die Anleitung zum Untis Messenger wurde überarbeitet und kann unter der Adresse https://portfolio.hebel.pf.bw.schule.de/portfolio/doku.php?id=schuelerportal:vertretungsplan#anleitung_zum_webuntis_messenger abgerufen werden.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen geben wir auf der Seite https://portfolio.hebel.pf.bw.schule.de/portfolio/doku.php?id=rund_um_den_unterricht:corona. Diese Seite wird regelmäßig erweitert.
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Schließung der Schulen (bitte hier klicken) –> Link zum Kultusministerium
- Aktuelle Informationen des Kultusministeriums finden Sie hier .
Die aktuellen Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen (s.u.) gelten nach wie vor.
UPDATE (13.03.2020): zusätzliche Risikogebiete: Tirol (Österreich) / Madrid (Spanien)
UPDATE (11.03.2020): zusätzliche Risikogebiete (ganz Italien, Elsass – Lothringen – Champagne-Ardenne in Frankreich, ganz Iran)
Aktualisierte Informationen des Kultusministeriums (z.B. zum Umgang mit Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahren): Coronavirus: Informationen für Schulen und Kindergärten
Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen
Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die das Kultusministerium bereits vergangene Woche mitgeteilt hat:
● Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
● Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
● Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
● Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den jeweils durch das RKI definierten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen – Südtirol ein.
Hinweise für Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- beziehungsweise Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten beziehungsweise der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer .