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FAQ

Wo kann ich mich krankmelden?

Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten. Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist.

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich im Sekretariat der Schule (Tel.: 07231-392360 / Mail: hebel@pforzheim.de / oder direkt über WebUntis) zu erfüllen (vorläufige Entschuldigung).

Im Falle telefonischer oder elektronischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. (endgültige Entschuldigung). Beispiel: Verhinderung u. vorläufige Entschuldigung montags; spätestens bis Donnerstag Vorlage der schriftlichen Entschuldigung.

Wie funktioniert ein Antrag auf Beurlaubung vom Schulbesuch?

(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Der schriftliche Antrag (keine Email) muss der Schulleitung zehn Unterrichtstage vor Beginn der Beurlaubung unterschrieben vorliegen.

(2) Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten und den Schüler über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird.

(3) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgenden Unterrichtstagen ist der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter.

Wichtig: Über Anträge auf Beurlaubung in Zusammenhang mit Ferienzeiten entscheidet grundsätzlich die Schulleitung!

Wo finde ich Infos zu WebUntis?

WebUntis ist unsere Plattform, auf der Sie sich über das Internet nicht nur den aktuellen Vertretungsplan Ihrer Kinder anzeigen lassen können, sondern auch über Hausaufgaben, Klassenarbeiten und Abwesenheiten Ihrer Kinder informiert sind.

Sie erreichen diese Plattform unter der Adresse https://webuntis.hebel-pf.de

Was für Nachmittagsangebote gibt es?

An drei von fünf Nachmittagen, am Montag, am Dienstag und am Donnerstag wird für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-7 in der 7. und 8. Stunde eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms angeboten. Dieses Angebot ist kostenpflichtig.

An den beiden anderen Nachmittagen, am Mittwoch und am Freitag, können die Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen verschiedene Arbeitsgemeinschaften besuchen. Dieses Angebot ist kostenlos.

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
7. Stunde Hausaufgabenbetreuung Hausaufgabenbetreuung AG Angebot

Unterstufenchor

Unterstufenorchester

Junge Forscher

Hausaufgabenbetreuung AG Angebot

Erste Hilfe

Kunst

Tontechnik

Roboter

Foto

Schach

8. Stunde Hausaufgabenbetreuung Hausaufgabenbetreuung Hausaufgabenbetreuung

 

Wie ist die Hausaufgabenbetreuung organisiert?

Die Schülerinnen und Schüler werden nach ihrer Anmeldung in feste Gruppen von maximal 7 Kindern eingeteilt. Sie werden dann beim Anfertigen ihrer Hausaufgaben von den Jugendbegleitern, älteren Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 9-KS 2, unterstützt. Diese Jugendbegleiter werden für diese Tätigkeit in verschiedenen Bereichen ausgebildet und geschult. Den Jugendbegleitern steht ein Erwachsener zur Seite, der unterstützt oder mit einzelnen Kindern speziell übt.

Sollte nach den Hausaufgaben noch Zeit für darüber hinausgehende Übungen gegeben sein, sind die Jugendbegleiter dazu gerne bereit, soweit die Kinder dies möchten. Anderenfalls wird die freie Zeit bis zum Ende der Betreuungsstunde für Spiele genutzt.

Wann findet die Betreuung statt?

Eine Betreuung findet am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils in der 7. und 8. Stunde statt. Sie können ihr Kind nach Notwendigkeit zu jeder dieser Stunden anmelden.

Während der Schulzeit werden die Kinder zu den angemeldeten Zeiten betreut. Das Jugendbegleiterprogramm beginnt in der dritten Schulwoche nach den Sommerferien, bzw. in der dritten Woche des zweiten Schulhalbjahres. In den Ferien findet keine Betreuung statt. Die Schule garantiert die Aufsicht für die anwesenden Kinder während der Mittagspause in der Hebellounge und in den anschließenden Betreuungsgruppen.

Wie melde ich mein Kind an und was kostet die Betreuung?

Zu Beginn eines jeden Halbjahres können Sie Ihr Kind verbindlich für ein Schulhalbjahr anmelden. Das Anmeldeformular erhalten die Kinder mit ihrem neuen Stundenplan.

Die Kosten betragen momentan 40 € pro Halbjahr. Für diesen Pauschalbetrag können beliebig viele Stunden für das entsprechende Halbjahr gebucht werden.

Besteht Anwesenheitspflicht in der Betreuung?

Aufgrund Ihrer Anmeldung sind die Kinder zur Teilnahme an den Betreuungsstunden verpflichtet, auch wenn keine Hausaufgaben anzufertigen sind.

Die Eltern sind für die Anwesenheit  der Kinder und für die Entschuldigung bei Nichtteilnahme selbst verantwortlich! Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit per E-Mail über jube@hebel-pf.de

Sofern ein Kind die Anweisungen der Betreuer/innen nicht befolgt oder Mitschüler/innen wiederholt stört, kann es vom Jugendbegleiterprogramm ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kosten ist in diesen Fällen nicht möglich.

Wie sind die Unterrichtszeiten?

Läuteordnung für die Kursstufe:

Stunde

Zeit

1.

07:45 bis 08:30

2.

08:35 bis 09:20

1. Große Pause (15 Minuten)

3. / 4.

09:35 bis 11:05

2. Große Pause (20 Minuten)

5.

11:25 bis 12:10

6.

12:15 bis 13:00

Mittagspause (30 Minuten)

7.

13:30 bis 14:15

8.

14:15 bis 15:00

9.

15:05 bis 15:50

10.

15:50 bis 16:35

Was steht auf dem Speiseplan der Mensa?

Dienstags und donnerstags gibt es warme Mahlzeiten. Diese werden über den Messenger der Schulgemeinschaft bekanntgegeben.

Verschiedene warme und kalte Snacks gibt es jeden Tag.

Wie kann ich ein Schließfach mieten?

Schüler bzw. Eltern können ein Schließfach mieten. Hierfür stehen 2 Varianten zur Verfügung, davon eine XXL-Variante z.B. für Musikinstrumente.

Die Anmeldung erfolgt direkt über den Anbieter (AstraDirect / https://www.astradirect.de/)

Wo finde ich Informationen über die Schülerfahrkarte (D-Ticket JugendBW)?

Ab 01. Dezember 2023 können Schüler das D-Ticket JugendBW erwerben und mit diesem Ticket deutschlandweit den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Die Bestellung erfolgt ausschließlich online und kann als Chipkarte oder Handyticket erworben werden.

Hier das D-Ticket JugendBW bestellen

ACHTUNG: Wenn der Schüler die Schule wechselt oder bei einem Umzug muss das D-Ticket JugendBW online unter abovpe.de neu beantragt werden. Die Chipkarte verbleibt bei dem Schüler und kann für den Neuantrag genutzt werden.

HINWEIS ABITURIENTEN: Hier endet das Abo des D-Ticket JugendBW im Schüler-Listenverfahren am 31. August automatisch.

Wo finde ich Infos rund um die Kursstufe?

Alle Infos zur Kursstufe findest du auf den Seiten des Kultusministeriums

Selbstverständlich stehen deine Oberstufenberater Frau Schicht (t.schicht@hebel-pf.de) und Frau Dr. Schuster (d.schuster@hebel-pf.de) für individuelle Fragen zur Verfügung.

Was macht das Hebel im Bereich Prävention?

Gewaltprävention

  • Klassenrat Klasse 5 bis 8 verbindlich (ab Klasse 9 auf Wunsch)
  • Rastatter Modell in Klasse 5 und 6
  • Lions Quest: geschulte Kollegen, ohne thematische Absprachen
  • Streitschlichter
  • Konfliktinterventionsteam (im Bereich Mobbing) – KEINE Prävention
  • Handlungsleitfaden für das Kollegium bei Verdacht auf Mobbing
  • Pädagogische Freizeit in Klasse 5 und 8
  • Landschulheim in Klasse 6
  • Gewaltprävention durch die Polizei

 

Suchtprävention

  • „Smart Use“ Workshop mit Clemens Beisel: bisher Klasse 6, evtl. auch ältere Klassen möglich. Umgang mit dem Smartphone, ältere Klassen: „Fake News“, „Hate Speech“ möglich
  • Besuch einer Raucherklinik (Thorax-Klinik Heidelberg)
  • Stoffgebundene Süchte / Aufklärung durch die Polizei (mit Drogenkoffer)

 

Gesundheitsförderung

  • „Spieglein, Spieglein“ Projekt zu Körperkult und Essstörungen durch GF (ehemals Netzwerk Looping)

 

Verkehrserziehung

  • „Schutzengel-Projekt“ der Polizei für die 10. Klassen
  • Sicheres Busfahren Klasse 5 mit den Verkehrsbetrieben
  • Fahrsicherheitstraining Klasse 8 „Road Sense“ bei Mercedes
  • Verkehrssicherheitstraining mit der Verkehrswacht für Klasse 8

  • Klasse 5: Teambildung, Gewaltprävention (Bausteine von Lions Quest in der Klassenlehrerstunde, Klassenrat, Kennenlerntage)
  • Klasse 6: SmartUse (Umgang mit Smartphone); Workshop mit Clemens Beisel
  • Klasse 8: Plan B (Suchtprävention), außer Haus ohne Klassenlehrer
  • Klasse 10: Schutzengel-Projekt in Zusammenarbeit mit der Polizei Pforzheim

Was muss ich alles über "Lernmittel" (Schulbücher) wissen?

In der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ist die Lernmittelfreiheit festgeschrieben, und so erhalten natürlich auch alle Schüler am Hebel-Gymnasium die Bücher, die sie für den Unterricht brauchen. In der Unterstufe werden überdies hinaus in den Sprachen auch Arbeitshefte wie das „Workbook“ für den Englischunterricht oder das „Cahier d’activité“ für den Französischunterricht kostenlos zur Nutzung ausgegeben.

Die Bücher sind pfleglich zu behandeln, damit noch viele Schüler damit arbeiten und lernen können. Nach der Ausgabe muss der Name und die Klasse an der dafür vorgesehen Stelle (Stempel vorne im Buch) eingetragen werden – das ist wichtig, damit das Buch zugeordnet werden kann, sollte es irgendwo liegen gelassen werden.

Die Lernmittelbücherei befindet sich im UG des Hebels in Raum U17 (bei den Schließfächern). Jeden Tag in der zweiten großen Pause sind Helfer der Bücherei dort vor Ort.

Bei Fragen und Problemen rund um die Schulbücher können Schüler und Eltern des Hebel-Gymnasiums direkt Kontakt zum Lernmittelbeauftragten Herr Götter aufnehmen (m.goetter@hebel-pf.de)

Was muss ich über die GFS wissen?

Fächerübergreifende allgemeine Regelungen

Die wichtigsten Formen der schriftlichen Leistungen sind Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten. Ab der 7. Klasse sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in einem Fach ihrer Wahl eine sogenannte GFS (Gleichwertige Feststellung von Schüler-leistungen) pro Schuljahr anzufertigen. In den Klassen 7-9 muss jeweils ein anderes Fach gewählt werden. In Klasse 10 darf das Fach frei gewählt werden.

Sehr häufig wird eine GFS als Vortrag (Präsentation) vor der Klasse über ein bestimmtes Thema gewählt. Die verschiedenen Fachschaften haben Empfehlungen für die Anforderungen, Durchführung und die Bewertung der einzelnen Teilleistungen festgelegt.

Das Thema der GFS sollte in der Regel zum Stoff des Schuljahres passen und der Schwierigkeitsgrad sollte auf die jeweilige Klassenstufe angepasst sein. Die Festlegung des Themas erfolgt in Absprache mit der Lehrkraft.

Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit und sollte daher vom Zeitaufwand vergleichbar mit der Vorbereitungszeit auf eine Klassenarbeit sein. Die Anzahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten bleibt dadurch unverändert.

Nach Absprache mit der Lehrkraft können in begründeten Ausnahmefällen auch andere Formen (z.B. Hausarbeit, Projekte oder experimentelle Arbeiten) als GFS gewählt werden. Für diese anderen Formen der GFS müssen Sondervereinbarungen getroffen werden.

Hinweise zur Themenfindung:

  • In welchem Fach lohnt sich für mich eine GFS?
  • Wo kann ich dadurch meine Note verbessern?
  • Welcher Themenbereich interessiert mich?

Welche Fachbereiche gibt es am Hebel?

Deutsch und Gesellschaft

Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde, Wirtschaft und Berufsorientierung (WBS), Religion, Ethik.

Mathematik und Naturwissenschaft

Mathematik, Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT), Biologie, Physik, Chemie, Informatik, Aufbaukurs Informatik, Informatik, Mathematik und Physik (IMP).

Fremdsprachen

Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Russisch.

Kunst, Musik & Sport

Musik, Bildende Kunst, Sport.

Welche Möglichkeiten für Studenten gibt es am Hebel?

Orientierungspraktikum

 

1. Allgemeine Informationen

Angehende Lehramtsstudenten des Landes Baden-Württemberg nach der alten Prüfungsordnung haben die Möglichkeit, ein 14-tägiges Orientierungspraktikum am Hebel-Gymnasium zu absolvieren. Dieses muss vor Beginn des Studiums bzw. bis spätestens vor Beginn des 3. Semesters absolviert werden.

Ab dem Wintersemester 2015/16 wird die Lehrerausbildung in Baden-Württemberg auf Bachelor/Master-Studiengänge umgestellt. Hierbei wird im Bachelor-Studiengang mit Lehramtsorientierung ebenfalls ein Orientierungspraktikum erforderlich sein. Dieses Orientierungspraktikum umfasst drei Schulwochen und kann nur innerhalb des Bachelor-Studiengangs unter Begleitung durch die Hochschule absolviert werden. Bitte beachten Sie hierbei die Vorgaben Ihrer Universität. Auch dieses Praktikum kann an unserer Schule absolviert werden.

Bei der momentanen Anzahl an Klassen können maximal 6 PraktikantInnen im Schuljahr angenommen werden.

2. Fächer 

Folgende Fächer werden vom Hebel-Gymnasium angeboten:

Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Russisch, Spanisch, Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Biologie, Physik, Chemie, Informatik, IMP (Informatik, Mathematik, Physik), Sport.

3. Termine

Die Termine ändern sich von Schuljahr zu Schuljahr. Allerdings beginnt der Zeitraum für die Absolvierung des Orientierungspraktikums an unserer Schule immer erst nach den Faschingsferien.

Praxissemester

 

1. Allgemeine Informationen

Lehramtsstudenten des Landes Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, ein Praxissemester am Hebel-Gymnasium zu absolvieren.

Dieses soll gemäß der alten Prüfungsordnung in der Regel nach Beendigung des Grundstudiums bzw. der Zwischenprüfung durchgeführt werden. Das Praxissemester kann nur in Blockform absolviert werden, d.h. es beginnt direkt nach den Sommerferien im September und dauert 13 Wochen bis zu den Weihnachtsferien.

Im Rahmen der Umstellung der Lehrerausbildung auf das Bachelor / Master-Studiengänge ändert sich die Länge des Praxissemesters. Es dauert jetzt 12 Wochen und ist zu Beginn des Masterstudiengangs angesiedelt. Bei der momentanen Anzahl an Klassen können maximal 8 PraktikantInnen im Schuljahr angenommen werden.

2. Fächer

Folgende Fächer werden vom Hebel-Gymnasium angeboten: Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Russisch, Spanisch, Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Biologie, Physik, Chemie, Informatik, IMP (Informatik, Mathematik, Physik), Sport.

Frequently Asked Questions

Hier finden Sie die meistgestelltesten Fragen über das Schulleben am Hebel Gymnasium. Falls Sie noch eine offene Frage haben sollten können Sie uns gerne kontaktieren.